Die Wahl der Bestattungsart
Wer entscheidet über Bestattungsort und Bestattungsform?

Für die Wahl von Bestattungsformen und Bestattungsort ist in erster Linie der Wille der verstorbenen Person ausschlaggebend. Je nach Bundesland gelten für dieses Thema individuelle Gesetze. Eine Einäscherung sollte entweder vom Verstorbenen oder durch berechtigte Verwandte ausdrücklich und schriftlich angeordnet werden. Ebenso verhält es sich mit der Urnenbeisetzung auf See. Erdbestattungen, also die Beisetzung eines Sarges oder einer Urne, dürfen nur auf Friedhöfen vorgenommen werden.

Die Erdbestattung ist die konventionelle Bestattungsform. Sie betrifft mehr als die Hälfte aller Bundesbürger. Die verstorbene Person wird in einem Sarg auf einer Wahl- oder Reihengrabstelle der Erde übergeben. Alternativ ist eine Feuerbestattung möglich. Hier wird der Körper eingeäschert und in der Regel in einer Urne auf einer Urnengrabstelle beigesetzt. Eine Variante der Feuerbestattung ist die Seebestattung, bei der die Urne der See übergeben wird.
Die Erdbestattung
Wie die Zeremonie einer Bestattung, so gehört auch die Bestattungsform zur Individualität des Verstorbenen. Zur Auswahl stehen verschiedene Varianten der Erd- und der Feuerbestattung. Je nach Friedhof und Leistung fallen natürlich unterschiedlich hohe Kosten an. Die folgende Liste gibt einen Überblick über die Grabarten.

  • Wahlgrab (Erd,-Feuerbestattung)

  • Schon zu Lebzeiten den Friedhof und den Platz des Grabes auswählen – das ist möglich, wenn man sich für ein Wahlgrab entscheidet. Das Nutzungsrecht an diesem Grab kann immer wieder verlängert werden, beispielsweise im Zuge einer weiteren Beisetzung.

  • Reihengrab (Erd,-Feuerbestattung)

  • In Reihen platzierte Gräber werden in chronologischer Folge belegt: Die Reihe wird mit jedem verstorbenen Individuum fortgeführt. Die Grabstellen sind also für nur eine Bestattung ausgelegt. Familienangehörige müssen später an einem separaten Platz bestattet werden.

  • Rasengrab (Erd,-Feuerbestattung)

  • Auf einem Rasengrab kann in der Regel eine kleine Namensplatte platziert werden, vorgeschrieben ist das jedoch nicht. Für die Pflege des Rasens ist die Friedhofsverwaltung verantwortlich.
    Die Feuerbestattung
    Für eine Feuerbestattung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Eine entsprechende Verfügung der Angehörigen des Verstorbenen ist ebenso notwendig wie eine zweite Leichenschau vor der Verbrennung des Sarges im Krematorium. Dem Sarg beigefügt wird ein feuerfester Stein mit Namen des Verstorbenen und der Einäscherungsnummer, so dass eine Verwechselung der Asche ausgeschlossen ist. Nach der Verbrennung nimmt eine Aschekapsel die Asche des Verstorbenen auf. Sie trägt den Namen, das Geburts- und Todesdatum sowie das Datum der Einäscherung. Bestattet wird die Kapsel in einer weiteren Urne. Die Angehörigen können auf Wunsch im Krematorium nochmal Abschied vom Sarg nehmen und der Kremation beiwohnen.

  • Urnenwände (Feuerbestattung)

  • Als Kolumbarium wird eine Urnenwand oder Urnenstehle bezeichnet. Jede der Kammern in dieser Wand kann eine oder mehrere Urnen aufnehmen. Eine Gravur, meist auf einer Mamorplatte , erinnert an die Verstorbenen.

  • Naturbestattung s.unten (Feuerbestattung)

  • Für Feuerbestattungen arbeiten wir mit dem Rhein-Taunus-Krematorium in Dachshausen zusammen.

  • Unser Hafen - Der erste Friedhof für Mensch und Tier

  • Sie möchten den letzten Weg gemeinsam mit Ihrem geliebten Tier gehen – nach vielen Jahren der Treue, Liebe und Beständigkeit? „Unser Hafen“ bietet Ihnen als erster Friedhof in Deutschland einen Ort, der ausschließlich für die gemeinsame Urnenbestattung von Mensch und Tier bestimmt ist.

    Bei dieser in Deutschland einzigartigen Bestattungsart arbeiten wir mit "Unser Hafen" in Dachsenhausen zusammen. Weiter Informationen finden Sie unter folgendem Link.
    Die Naturbestattung
    Letzte Ruhe an den Wurzeln eines Baumes

    Die Baum- oder Waldbestattung ist eine alternative Bestattungsform. Die Asche Verstorbener wird in einer biologisch abbaubaren Urne direkt an den Wurzeln eines Baums beigesetzt, der in einem ausgewiesenen Wald steht. So eröffnet sich eine natürliche und würdevolle Alternative zu den bislang gewohnten Bestattungsritualen. Die Grabpflege übernimmt dabei die Natur. In unserer Region bieten sich zahlreiche Möglichkeiten dieser Bestattungsform, bitte zögern Sie nicht bei uns weitere Informationen zu diesem Thema anzufordern, auch für ein persönliches Gespräch stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
    Waldbegräbnisstätte Ruhewald Rheinhessische Schweiz
    Eine in Rheinhessen besondere Antwort auf die im Wandel befindliche Bestattungskultur gibt der auf halber Strecke zwischen Alzey und Bad Kreuznach gelegene kommunale Ruhewald Rheinhessische Schweiz. In der naturbelassenen Waldbegräbnisstätte ist keinerlei Grabpflege erforderlich; bestattet werden ausschließlich biologisch abbaubare Urnen am Fuß von Eichen, Buchen und Douglasien. Die Waldbegräbnisstätte ist durch ein 800 Meter langes Wegenetz erschlossen, das bei jeder Witterung bequem auch mit Rollator oder Rollstuhl zu befahren ist. In einem eigenen und mit „Archewald“ gekennzeichneten Bereich können auch Tiere, gemeinsam mit Menschen, in biologisch abbaubaren Urnen bestattet werden. Der „Feenwald“ ist für ungeboren oder bis zum Alter von drei Jahren gestorbene Kinder reserviert. Diese Urnenplätze sind kostenlos.
    Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage: www.ruhewald-rheinhessische-schweiz.de
    Die Seebestattung
    Auch im Falle einer Seebestattung wird die Asche des Verstorbenen zunächst in eine Urne gefüllt. In Anwesenheit der Trauergäste wird diese wasserlösliche Urne auf hoher See von einem Schiff aus dem Meer übergeben.
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